Die Inhalte der Pflegevereinbarungen
- Die Dauer, in der die Grabstätte vom beauftragten Friedhofsgärtner angelegt, bepflanzt und gepflegt wird.
- Die gärtnerischen Leistungen (Gießen, Schneiden, Düngen, eine Neuanlage nach Senkungen, Bodenverbesserung und Neugestaltung der Rahmenpflanzung nach Bedarf)
- Je nach Ausgestaltung der Pflegevereinbarung werden die Grabstätten zur grünen Rahmen- und Flächenbepflanzung mit Blumenbeeten bepflanzt. Diese blühenden Pflanzungen werden der Jahreszeit entsprechend dreimal pro Jahr (Frühling - Sommer - Herbst) neu eingesetzt. Zusätzliche Vereinbarungen sind möglich.
- Bei Urnengemeinschaften ist der Grabsteinanteil im Pflegepreis enthalten. Es wird kein eigenes, einzelnes Grabmal benötigt.
- Beschriftungen werden immer gesondert berechnet. Die Rechnung erhalten die Vertragsnehmer vom Bildhauer/Steinmetz-betrieb.
- Die Gestaltung & Pflege liegt bei den Gärtnern der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner.
- Die städtischen Grabnutzungsgebühren sind im Pflegepreis nicht enthalten – sie werdern durch die Friedhofsverwaltung
erhoben.