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Was ist ein gärtnerbetreutes Grabfeld?

Gärtnerbetreute Grabfelder werden durch die Verwaltung des Friedhofs in Ihrer Kommune angeboten.
Man spricht von "gärtnerbetreut", da ein oder mehrere Friedhofsgärtner vor Ort das Grabfeld sowohl anlegen als auch bepflanzen und versorgen - also rundherum "betreuen". Diese Friedhofsgärtner sind Mitglieder der jeweiligen Genossenschaften.

Der Erwerb einer Grabstätte in einem gärtnerbetreuten Grabfeld ist an den Abschluss einer Pflegevereinbarung mit der Genossenschaft für die Dauer der Ruhefrist bzw. des Nutzungsrechtes gebunden.

Das gärtnerbetreute Grabfeld ist durchgehend mit Bodendeckern angelegt.
Die Blumenbeetbereiche werden jahreszeitlich mit Saisonpflanzen bestückt.
Durch die einheitliche Bepflanzung erhält das Grabfeld einen harmonischen Charakter.
Die Gestaltung der Grabfelder obliegt ausschließlich der Genossenschaft in Zusammenarbeit mit den Friedhofsgärtnern vor Ort.
Je nach Ausgestaltung kann das Grabmal eine Stele, eine liegende Grabplatte oder ein stehendes Grabmal sein.

Fachgerechte Grabpflege in vertauensvollen Händen

Gärtnerbetreute Grabfelder ersparen den Hinterbliebenen die eventuell aufwändige und arbeitsintensive Grabpflege und geben diese vertrauensvoll in die Hände eines erfahrenen und kompetenten Friedhofsgärtners.
Dennoch geben Sie den Hinterbliebenen die Möglichkeit, einen Kranz, einen Blumenstrauß oder ein Gesteck an einem Grab niederzulegen und somit ihre Trauer zum Ausdruck zu bringen und die Erinnerung zu bewahren.

Grabzubehör wie Grablampen, feststehende Vasen etc. sind nicht gestattet. Steckvasen, die nicht dauernd auf der Grabstätte verbleiben und die Grabgestaltung nicht beeinträchtigen, sind hingegen zulässig.

Gärtnerbetreute Grabfelder sind würdige Orte der Trauer, des Gedenkens und der Erinnerung.

Weitere Auskünfte und Informationsmaterial geben Ihnen gerne die Friedhofsverwaltung der Stadt Brackenheim
(Tel. 07135-105 132), die örtlichen Bestattungsunternehmen und Friedhofsgärtnereien.

Alle Grabstätten, die über Verträge mit der Genossenschaft von einem Friedhofsgärtner betreut werden, unterliegen einer jährlichen Prüfung über die gesamte Laufzeit hinweg durch die Genossenschaft.